Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Verden (Aller) ist jederzeit bemüht, ihre Websites barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlage dafür sind das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in der jeweils geltenden Fassung. Die Stadt Verden (Aller) arbeitet stetig daran, die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (Web Content Accessibility Guidelines / WCAG) so weit wie möglich anzuwenden.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.syndikatshof-verden.de.
Die Stadt Verden (Aller) ist bemüht, die Bestimmungen aus dem NBGG und der BITV 2.0 für die genannte Website zu realisieren.
Aktuell bestehen allerdings noch folgende Unvereinbarkeiten und Ausnahmen:
1. HTLM-Struktur
Die einzelnen Seiten der Website sind nicht vollständig mit HTLM-Strukturelementen ausgestattet. So sind etwa Überschriftenhierarchien nur durch Fettungen oder Färbungen gekennzeichnet.
2. PDF-Dateien
PDF-Dateien, die bis Dezember 2024 hochgeladen wurden, sind nicht barrierefrei. Eine nachträgliche barrierefreie Gestaltung dieser Dateien ist mit hohem Arbeitsaufwand verbunden, die die zuständige Abteilung an Realisierung ihrer Pflichtaufgaben innerhalb der Verwaltung hindern würde. Aus diesem Grund wird die barrierefreie Gestaltung der Dateien nur schrittweise stattfinden.
3. Links
Teilweise fehlen Linkbeschreibungen in den Textpassagen. Aufgrund der Nutzung von Links, die zur Übersichtlichkeit in den Textpassagen dienen, ist es daher möglich, dass vor dem Anklicken der Links nicht immer ersichtlich ist, auf welche Internetseiten diese führen.
4. Bilder
Alternativtexte für Bilder sind teilweise nicht vorhanden oder gleichlautend mit dem Namen der Bilddatei.
Um alternativ zur Website barrierefrei Informationen zum Syndikatshofprojekt zu erhalten, kann jederzeit eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Abteilung der Stadt Verden (Aller) unter der Telefonnummer 04231 / 12 – 230 oder per E-Mail erfolgen.
Diese Erklärung wurde am 31.12.2024 erstellt.
Die Erklärung wurde gemäß Art. 3 Abs. 1 a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission im Rahmen einer Selbstbewertung durch die Stadt Verden (Aller) erstellt. Im Rahmen der Selbstbewertung können nur einzelne Seiten auf Barrierefreiheit überprüft werden.
Es wurden folgende Seiten repräsentativ für die gesamte Website geprüft:
https://www.syndikatshof-verden.de/ (Startseite) - Ergebnis: nicht konform
https://www.syndikatshof-verden.de/seite/557637/das-kloster.html (Unterseite „Geschichte“ zur Geschichte des Klosters) - Ergebnis: nicht konform
https://www.syndikatshof-verden.de/news/1/971973/nachrichten/juli-2024--beauftragung-der-ausstellungsplanung-und-gestaltung.html (Unterseite „Aktuelles“ zur Beauftragung des Gestaltungsbüro gwf, Hamburg) - Ergebnis: nicht konform
https://www.syndikatshof-verden.de/seite/557635/zukunft.html (Unterseite „Zukunft“) - Ergebnis: nicht konform
Die oben angegebenen Seiten wurden zuletzt am 01.07.2025 überprüft. Verändern sich Inhalt und Aufbau einer geprüften Seite wesentlich, wird eine erneute Überprüfung vorgenommen werden. Die geprüften Seiten sind repräsentativ für die gesamte Website, da sie unter anderem über das gleiche System laufen und nach den gleichen Richtlinien durch die PortUNA Neue Medien GmbH erstellt worden sind. Dennoch ist es möglich, dass andere Teile der Website barrierefreier oder weniger barrierefrei sind als in der Selbstbewertung ermittelt worden ist.
Die Stadt Verden (Aller) arbeitet ständig daran, bestehende Barrieren zu erkennen und zu beseitigen. Um Feedback zur digitalen Barrierefreiheit oder um eine Barriere der oben genannten Website zum Syndikatshofprojekt zu melden, melden Sie sich bitte telefonisch unter 04231-12-230 oder per Email an
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem NBGG stellen. Die Schlichtungsstelle ist bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen eingerichtet.
Die Schlichtungsstelle hat nach § 9d NBGG die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen zum Thema Barrierefreiheit in der IT beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos. Sie müssen keinen Rechtsbeistand einschalten.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter Telefon 0511 / 120 - 4008 oder per Email:
